Die Abrechnung für von uns erbrachte Leistungen richtet sich nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) sowie nach der gültigen Arzneimittelpreisverordnung.
In der GOT ist detailiert geregelt, welche Geühr für welche Leistung erhoben werden muss und darf. Dabei gibt der Gesetzgeber dem Tierarzt die Möglichkeit, den ein- bis dreifachen Satz zu berechnen. Im Nacht- und Notdienst wird je nach Fall ein höherer Satz in Rechnung gestellt.
In der Kleintierpraxis Falk Rudolph erfolg die Zahlung in bar oder per EC-Karte